Im Rahmen einer Finanzplanung dürfen steuerliche Auswirkungen nicht vernachlässigt werden. Von zentraler Bedeutung sind dabei 1. Ertragsteuern sowie 2. die Mehrwertsteuer (MWST).

Alle anderen betrieblichen Steuern (also Verkehrssteuern (z.B. Fahrzeugsteuer) oder Zölle und Verbrauchsteuern (z.B. Tabaksteuer, Mineralölsteuer) gelten als betriebliche Aufwendungen und sollten dementsprechend auf dem Blatt "Aufwand" geplant werden. Sie werden dann automatisch in die Liquiditätsvorschau sowie die Erfolgsrechnung übernommen.

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