Die im Folgenden beschriebenen Grundannahmen und Einstellmöglichkeiten finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool auf dem Blatt „Annahmen“. An dieser Stelle gehen wir zunächst lediglich auf die Annahmen ein, die für das gesamte Finanzmodell relevant sind und zu denen später keine weiteren Angaben auf anderen Blättern gemacht werden müssen. Individuelle Vorgaben (z.B. zu den Personalkosten, Steuern oder auch zur Finanzierung) werden bei den jeweiligen thematischen Abschnitten später im Rahmen dieser Anleitung erläutert. Zu ihrer Orientierung sind direkte Links zu den entsprechenden Kapiteln eingefügt, so dass Sie bei Bedarf bequem zu den relevanten Abschnitten springen können.
Hier werden allgemeine Daten und Informationen für die Planung vorgegeben. Viele dieser Eingaben sind auf andere Blätter verknüpft und dienen dort der Übersicht und Information. Selbsterklärende Eingabefelder, wie bspw. "Firmenname", "Datum der letzten Aktualisierung" etc., werden an dieser Stelle nicht explizit erwähnt bzw. erläutert, sollten aber dennoch von ihnen ausgefüllt werden.
![]() | Auswahl der Rechtsform |
Nur im Fall der Version für Personengesellschaften muss zunächst die zutreffende Rechtsform ausgewählt werden. Dabei stehen folgende 3 Optionen zur Auswahl: 1.OHG (Offene Handelsgesellschaft) 2.KG (Kommanditgesellschaft) 3.Andere Gesellschaft Zu den "Anderen Gesellschaften" zählen Personengesellschaften wie die stille Gesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaft und wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaftsverhältnisse bei denen der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist und andere. Zum einen bestimmt die Auswahl der Rechtsform an vielen Stellen im Excel-Finanzplan-Tool konkrete Bezeichnungen/Benennungen. So werden z.B. die bis zu vier verschiedenen im Tool planbaren Gesellschafter unterschiedlich bezeichnet. Im Fall der KG mit Komplementär sowie Kommandidist 1 bis 3, bei der OHG mit Gesellschafter 1 bis 4. Dies gilt auch falls später auf Englische Sprache umgestellt wird. Zum anderen hilft es Investoren und Banken, wenn die Information über die gewählte Rechtsform direkt auch in der Finanzplanung sichtbar ist.
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Planen Sie in einer beliebigen Währung. Dazu geben Sie die entsprechende dreistellige Währungsabkürzung (nach ISO 4217) in das entsprechende Feld ein. Beispiele sind: EUR für Euro, CHF für Schweizer Franken, USD für US-Dollar, GBP für Britisches Pfund etc. Eine Übersicht mit allen gängigen internationalen Kürzeln finden Sie bspw. unter:
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![]() | Wahl der Werteinheit |
![]() | Startdatum und Modelllaufzeit |
Das Startdatum kann frei gewählt werden, muss aber der 1. Tag eines Monats sein (Hinweis: Andere Eingaben sind nicht möglich => Fehlermeldung aufgrund einer Gültigkeitsprüfung). Die Zeitplanung des gesamten Modells arbeitet relativ, d.h. Sie können auch im Nachhinein z.B. das Startdatum verändern. Dabei passen sich nicht nur die Datums-/Monatsangaben auf jedem Blatt oben entsprechend an, auch die geplanten Umsätze, Kosten etc. werden entsprechend zeitlich verschoben, da diese ja in den gleichen Zellen bleiben. Somit bleiben Sie relativ flexibel auch wenn sich ihr Projekt z.B. um einen oder zwei Monate verzögert. Bedenken Sie aber, dass ihre Eingaben dann nicht mehr zwangsläufig stimmen müssen, da ja nur die Daten verändert wurden. Beginnt ihr Modell bspw. im Januar und Sie haben einen bestimmten Mitarbeiter erstmalig für Mai vorgesehen, steht bei einer zweimonatigen Verzögerung dieser anschließend in der Spalte Juli. Das Ende des Geschäftsjahres kann frei gewählt werden und kann vom Kalenderjahr abweichen. Achten Sie in diesem Fall stets auf die genaue Differenzierung bei den Beschriftungen bzw. Angaben wenn unterschieden wird zwischen Geschäftsjahr (=GJ = FY (fiscal year)) und Jahr (= Kalenderjahr = KJ). Auch auf den Übersichtsblättern (insbesondere Blätter „GuV“ bis „Bilanz“) werden die GuV, Liquidität und Bilanz für die jeweiligen Geschäfts- (nicht Kalender-) jahre angezeigt. Nochmal: Wird bei "Letzter Monat des Geschäftsjahres" Dezember ausgewählt, dann sind Geschäfts- und Kalenderjahr identisch! Startdatum der Planung und Start des Geschäftsjahres müssen nicht identisch sein. Sofern die Planung nicht im ersten Monat des Geschäftsjahres beginnt, erfolgt im ersten Jahr die Darstellung eines Rumpfgeschäftsjahres (= weniger als 12 Monate). Für die Zeit danach können zusätzliche volle Jahre geplant werden (bis zu 5 weitere zusätzlich zum Rumpfgeschäftsjahr, d.h. bei Modellbeginn zum ersten Monat des Geschäftsjahres sind max. 6 volle Jahre planbar). Die Länge ihres Planungsmodells können Sie auch im Nachhinein noch verkürzen ohne dass andere Eingaben gelöscht werden müssen. Über das Modell-Laufzeitflag (siehe Zeile 6 auf dem Blatt "Timing") werden nur die relevanten Werte berechnet bzw. dargestellt.
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Die Grundannahmen und Vorgaben zu diesem Bereich werden im Abschnitt Personalplanung erläutert.
Die Grundannahmen und Vorgaben zu diesem Bereich werden im Abschnitt Finanzierung erläutert.
Bei den Zahlungszielen werden Vorgaben eingestellt, die Einfluss auf die Liquiditätsplanung des Unternehmens haben, d.h. wann Zahlen die Kunden (Debitoren) ihre Rechnungen tatsächlich und wann zahlt das Unternehmen die Rechnung seiner Lieferanten (Kreditoren). Im Planungsmodell wird davon ausgegangen, dass innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten alle Lieferantenrechnungen beglichen und alle Kundenforderungen realisiert werden können. Die üblichen Zahlungsausfälle, finden an anderer Stelle innerhalb der Planung Berücksichtigung.
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Die Grundannahmen und Vorgaben zu diesem Bereich werden im Abschnitt Steuern vom Einkommen und Ertrag bzw. im Kapitel Umsatzsteuer erläutert.
Neben der obligatorischen Möglichkeit in allen EFT-PRO Editionen eine Eröffnungsbilanz für die Planung vorgeben zu können, bietet das Excel-Finanzplan-Tool PRO (Edition: Crowdfinancing) darüber hinaus die Option historische GuV- und Bilanzdaten für die 2 Jahre vor Planungsbeginn eingeben zu können. Auf dieser Basis lässt sich die Entwicklung des Unternehmens während des Planungszeitraumes besser Einschätzen (z.B. Wachstumsraten etc.), weil ein historischer Bezug (zu IST-Daten) gegeben ist. Bei Neugründungen bzw. Planungen ohne Historie lassen Sie alle Eingabefelder in dieser Sektion leer (oder Nullwerte). Sie können in diesem Fall die folgenden Ausführungen überspringen. 1. Bilanz (IST-Daten und Planungsannahmen)Geben Sie in den entsprechenden Eingabefeldern ihre IST-Werte zum ausgewiesenen Datum (= Stichtag) ein. Die ausgewiesenen Stichtage sind natürlich von den von ihnen gewählten Einstellungen unter "Planungshorizont" (insbedondere "Startdatum" und "Letzter Monat des Geschäftsjahres") abhängig. Diese sollten nach Eingabe ihrer IST-Daten nicht mehr geändert werden. Die folgenden beiden Screenshots zeigen, welche Positionen auf dem Blatt „Annahmen“ bei den Aktiva und bei den Passiva bei der Version für Kapitalgesellschaften vorgegeben werden können: Hinweise: Bei der Version für Personengesellschaften sieht der Bereich "Eigenkapital" auf der Passivseite der Startbilanz rechtsformbedingt etwas anders aus (hier keine Screenshot). Die Bilanzidentität muss für jedes Jahr gegeben sein (Aktiv = Passiv). Entsprechende Fehlerkontrollen sind im Modell enthalten. Für den Abbau der Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL kann jeweils eingegeben werden, über wie viele Monate diese gleichmäßig abgebaut werden sollen. Die unfertigen Leistungen/Erzeugnisse können auf dem Blatt "Kosten" detailliert geplant werden. Für die einzelnen (drei) Positionen des bestehenden Anlagevermögens (jeweiliger Nettobuchwert zum Modellstartzeitpunkt) muss zusätzlich noch die jeweilige Restnutzungsdauer im Blatt „Invest+AfA“ eingegeben werden, damit die Abschreibungen korrekt berechnet werden können. Einen Hinweis in welcher Zeile dies jeweils einzugeben ist, finden Sie hinter den einzelnen Positionen auf dem Blatt "Annahmen". Bei den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer ist zu beachten, dass hier positive und negative Werte eingetragen werden können (bei den meisten anderen Positionen der Startbilanz können nur positive Werte eingegeben werden, ansonsten erscheint eine Hinweis- bzw. Fehlermeldung). Bei der Aktivposition können demnach durch Eingabe von Positivwerten bestehende Forderungen aus USt. (gegenüber Debitoren/Kunden) sowie durch Eingabe von Negativwerten Verbindlichkeiten aus USt. (gegenüber Kreditoren/Lieferanten) abgebildet werden. Die Position in der Startbilanz ist als jeweiliger Saldo von Forderungen und Verbindlichkeiten aus USt. zu verstehen. Bei der Passivposition können durch Eingabe von Positivwerten bestehende Verbindlichkeiten aus USt. (gegenüber dem Finanzamt) sowie durch Eingabe von Negativwerten Forderungen aus USt. (d.h. Erstattungsansprüche) abgebildet werden. Für die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus USt. gegenüber Debitoren bzw. Kreditoren kann zusätzlich vorgegeben werden, über wie viele Monate diese (gleichmäßig) in der Planungsphase abgebaut werden sollen. Die Berechnung der damit zusammenhängenden Liquiditätswirkungen erfolgt automatisch. Für die Verbindlichkeiten bzw. Forderungen aus USt. gegenüber dem Finanzamt kann vorgegeben werden, wann der zahlungsmäßige Ausgleich erfolgen soll (Zahlung an bzw. Erstattung vom FA). Bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung ist dies normalerweise direkt der Folgemonat, also der erste Planmonat (Erforderliche Einstellung in diesem Fall: "1"). Der dazugehörige Monat wird direkt rechts daneben angezeigt. Die Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" muss nicht eingegeben werden, sondern wird automatisch berechnet, sofern das Eigenkapital negativ ist. Nur in der Version für Kapitalgesellschaften wird ihre Eingabe bei "Gewinn-/ Verlustvortrag" im Jahr vor dem Planungsbeginn verprobt mit ihren Eingaben in der GuV (da das Ergebnis der GuV in die Bilanz eingeht). Füllen Sie ggf. zuerst die Guv (siehe Pkt. 2) komplett aus und kümmern sich anschließend um diese Position, sollte hier eine Fehlermeldung angezeigt werden. Bei Inkonsistenzen (= Fehleingaben) wird ein Vorschlagswert ausgwiesen, den das Modell aus Plausibilitätsgründen erwartet (siehe folgende Beispielmeldung). Der Abbau etwaiger Rückstellungen kann bei Bedarf auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ für die Planjahre im Detail vorgegeben werden. Gleiches gilt für die Aktivpositionen „Sonstige Forderungen“, „aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)“ sowie für die Passivpositionen „Sonstige Verbindlichkeiten“ und „passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)“. Im Fall von Umsatzsteuerforderungen (bei Vorsteuerüberhang) oder Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, können diese als Teil der "Sonstigen Forderungen" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten" mit berücksichtigt werden. Der liquiditätsmäßige Zufluss bzw. Abfluss dieser in der Startbilanz befindlichen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten kann dann individuell auf dem Blatt „GuV+CF+Bilanz“ im letzten Abschnitt "Planung weiterer Bilanzpositionen" detailliert für die Planmonate vorgegeben werden. Unter dem Punkt "langfristigen Verbindlichkeiten" ist die Summe (= Restschuld) aller bestehenden Darlehen (Laufzeit > 1 Jahr) zum Stichtag einzugeben. Später können Sie auf dem Blatt „Finanzierung“ für bis zu 10 unterschiedliche Darlehen die im Planungszeitraum anfallenden Tilgungs- und Zinszahlungen manuell im Detail planen. |
2. GuV (IST-Daten)Hier geben Sie ihre historischen Daten der Gewinn- und Verlustrechnung für die ausgewiesenen Jahre ein. Die Gliederung und Bezeichnung der Positionen beim sonstigen betrieblichen Aufwand (sbA) entspricht wegen der gewünschten Vergleichbarkeit der im Tool für den Planungszeitraum gewählten Gliederung. Die Bezeichnungen können Sie zu Beginn ggf. noch ändern. Dies ist (einmalig) auf dem Blatt "Kosten" durchzuführen (ab Zeile 91). Alle Änderungen dort werden in das gesamte Modell verlinkt. Dabei ist zu beachten: •Evt. muss der Blattschutz vorher entfernt werden (PW: 0000) •Nicht die Positionen mit dem Zusatzhinweis "für gewerbesteuerliche Hinzurechnung" ändern •Keine zusätzlichen Zeilen an dieser Stelle einfügen, sondern ggf. die Reservezeilen am Ende nutzen (=> N.N.) •Wenn die Bezeichnungen später auch zweisprachig abrufbar sein sollen bitte Eingabeformel beachten (Bsp. =WAHL(language;"Deutsch";"English") Da es sich bei der Gewinn- und Verlustrechnung um periodenbezogene Daten handelt, sind keine weiteren Eingaben für die Zukunft (= Planungszeitraum) zu tätigen. Da das Ergebnis, also der Gewinn bzw. Verlust automatisch in die (Start-)Bilanz eingeht, müssen die eingegebenen Werte konsistent sein (siehe Fehlerprüfungshinweis oben bei "1. Bilanz IST-Daten"). |
Hierunter fallen verschiedene Einstellmöglichkeiten und Vorgaben, die thematisch nicht zu den anderen bereits erläuterten Bereiche auf dem Blatt "Annahmen" passen.
Auf dem Blatt „Übersicht“ werden in der Gewinn- und Verlustrechnung neben der Darstellung absoluter Zahlen die einzelnen Positionen auch relativ (in %) dargestellt. Dadurch wird z.B. auch ein Branchenvergleich oder Benchmarking mit anderen Unternehmen einfach möglich bzw. die relativen Größenordnungen können intuitiver eingeschätzt werden. Die Bezugsbasis (der Umsatz oder die Gesamtleistung) kann auf dem Blatt "Annahmen" ausgewählt werden. Eine Änderung/Wechsel ist jederzeit möglich (auch nach Eingabe ihrer Planwerte). Der jeweilige Bezugswert (= 100%) wird in der GuV fett grün formatiert dargestellt und ist damit direkt sichtbar. |
Auf dem Blatt "Übersicht" wird detailliert die Mittelverwendung sowie die Mittelherkunft dargestellt. Auf dem Blatt "Annahmen" ist frei einstellbar, wie viele Monate auf der "Übersicht" aggregiert werden sollen. Zulässige Eingabewerte liegen zwischen minimal 6 und maximal 60 Monaten. Sofern Sie hier eine Dauer vorgeben, die länger als die gewählte Modelllaufzeit ist, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Direkt rechts neben der Eingabezelle finden Sie einen Hinweis auf den zulässigen Maximalwert. Dieser ändert sich natürlich, sobald Sie das Modelltiming anpassen. |
Neben der Einstellmöglichkeit eines Guthabenzinses für Geld auf ihrem Cash-Konto gibt es unter den Sonstigen Annahmen die Möglichkeit Bestandsveränderungen (Lagerauf- und ‑abbau) an- bzw. auszuschalten sowie die entsprechenden Vorgaben dazu festzulegen (siehe Screenshot). Sofern aktiviert erfolgt eine automatisierte Planung über die Zielgröße „% vom Nettoumsatz“. Ein etwaiger Erstbestandsaufbau (wirksam in Monat 1 des Planungsmodells) kann als Euro-Betrag vorgegeben werden.
Die eigentliche Berechnungslogik finden Sie im Excel-Finanzplan-Tool unten auf dem Blatt "Kosten". Die Berechnung erfolgt dabei über eine Zielgröße, d.h. den bei den Annahmen vorgegebenen Prozentwert multipliziert mit dem Umsatz (der Bezugsgröße). Die tatsächliche Bestandsveränderung (Zeile darunter) kann aber durchaus von dem Zielwert abweichen wenn z.B. in einem Monat kein Umsatz gemacht wird. Da in diesem Fall ja kein Material benötigt wird, kann der Bestand auch nicht abgebaut werden, um den Zielwert zu erreichen. Im Modell kann eine Bestandsverminderung also maximal so hoch sein, wie die tatsächlichen Materialkosten in dieser Periode. Die automatisierte Planung von Bestandsänderungen über die Zielgröße „% vom Nettoumsatz“ in der Auslieferungs-/Standardversion des Excel-Finanzplan-Tools stellt lediglich einen einfachen Ansatz dar, um Vorräte in der Planung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gibt es viele weitere Möglichkeiten die Vorratsplanung in Excel abzubilden. Im Abschnitt "FAQ - Eigene inhaltliche Anpassungen" in diesem Handbuch, stellen wir ihnen alternative Planungsansätze vor, die ihnen mit nur wenigen Anpassungen eine erheblich höhere Flexibilität im Rahmen der Vorrats- bzw. Bestandsplanung ermöglichen. Dazu haben wir ein einfaches Beispiel in einem ansonsten „leeren“ Modell erstellt, damit die Auswirkungen schnell nachvollzogen und geprüft werden können. Darüber hinaus finden Sie einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zum Thema "Bestandsveränderungen automatisch planen" im Blogbereich von unserer Webseite:
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![]() | Ausschüttungen / Entnahmen |
Hier kann (nur in der Version für Kapitalgesellschaften) die Planung von (Gewinn-)Ausschüttungen aktiviert bzw. deaktiviert werden. Sofern Ausschüttungen berücksichtigen ausgewählt wurde, kann ein Ausschüttungszeitpunkt (Monat) im Folgegeschäftsjahr vorgegeben werden (siehe Screenshot). Die Höhe der jeweiligen Ausschüttungsbeträge muss manuell auf dem Blatt „Finanzierung“ unten geplant werden. Dabei ist der in den Annahmen vorgegebene Monat bereits formatmäßig gekennzeichnet (nicht schraffierte Eingabezelle). Die Berechnungsformeln sind so ausgelegt, dass Werte in den schraffierten Zellen nicht berücksichtigt werden. Die maximale Höhe der Gewinnausschüttungen ist von zwei verschiedenen Bedingungen abhängig: 1. Höhe der kumulierten Gewinnvorträge zum Ausschüttungszeitpunkt und 2. Vorhandene Liquidität zum Ausschüttungszeitpunkt. Beide Maximalwerte werden direkt oberhalb der Eingabezelle zur Orientierung automatisch ausgegeben, so dass eine manuelle Ausschüttungsplanung leicht umsetzbar ist. Sollte eine der Grenzen nach Eingabe des von ihnen gewünschten Ausschüttungsbetrages überschritten werden, so erhalten Sei eine Hinweismeldung. Im obigen Screenshot-Beispiel beträgt der maximal ausschüttungsfähige Betrag EUR 6.691 (kumulierte Gewinnvorträge zu diesem Zeitpunkt), da die vorhandene Liquidität zu diesem Zeitpunkt mit EUR 53.190 größer ist. Da der Eingabewert (EUR 25.000) den Maximalbetrag überschreitet wird eine Hinweismeldung ausgegeben. In diesem speziellen Fall kommt es nicht zu einem Modellfehler (z.B. Cash < 0), da ja genügend Geld vorhanden ist. In der Version für Personengesellschaften können Gewinnentnahmen auf dem Blatt „Finanzierung“ direkt eingegeben bzw. geplant werden. |
Darlehensverträge von Kreditgeber, so auch im Rahmen des Crowdinvesting, enthalten i.d.R. sog. "Covenants". Dabei handelt es sich um spezielle kreditvertragliche Nebenvereinbarungen zwischen Gläubigern und Schuldnern. Die dort geregelten Auflagen und Vorgaben sind zusätzlich zur eigentlichen Zahlungsverpflichtung vom Unternehmen einzuhalten. Für den Schuldner, also das Unternehmen welches ein Crowdinvesting via Nachrangdarlehen sucht, kann der Bruch von Covenants weitreichende Folgen haben: von veränderten Kreditkonditionen bis hin zur sofortigen Fälligstellung. Aus diesem Grunde ist es möglich für verschiedene Finannzkennzahlen (= Covenants) bestimmte Ober- oder Untergrenzen (= Schwellen) zu definieren. Diese werden dann später auf dem Blatt "Übersicht" geprüft und es kann direkt gesehen werden, ob während der Kreditlaufzeit auf Basis ihrer Planungsannahmen etwaige Verletzungen zu erwarten sind. Achten Sie bitte darauf, dass bei einigen Schwellen "größer als" bei anderen "kleiner als" steht. Die Schwellenwerte im Screenshot oben sind nur Beispiele. Die hier anzusetzenden Schwellenwerte sind u.a. branchenabhängig. Mögliche Ziel- bzw. Grenzwerte für die einzelnen Kennzahlen finden Sie in den zugrundeliegenden Darelehensverträgen. Schauen Sie in ihren Vertragsentwurf (sofern vorliegend) oder setzen Sie sich mit der Crowdinvesting-Plattform in Verbindung. Sie können die Werte auch leer lassen, dann ist lediglich der Soll-Ist-Vergleich (=> erfüllt JA/NEIN) auf dem Blatt "Übersicht" aussagelos. Die eigentlichen Kennzahlen werden natürlich trotzdem auf Basis ihrer Daten für alle Jahre berechnet und dort ausgewiesen. |
Das Excel-Finanzplan-Tool PRO (Edition: Crowdfinancing) ermöglicht die weitgehend automatisierte Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit sowie die bankenkonforme Bewertung der Auslastung der Kapitaldienstgrenze für die einzelnen Planungsjahre.
Sofern im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen auch Fremdkapital - also Darlehen bzw. Kredite - eingesetzt werden soll, achten Banken streng auf die Bonität des zukünftigen Schuldners. Diese Beurteilung erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens bzw. Kreditnehmers. Diese Kennzahl gibt den Banken Auskunft, ob der Kreditnehmer zukünftig in der Lage ist, ausreichend Cashflow zu generieren, um seine Kapitaldienstverpflichtungen, d.h. sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen, jederzeit erfüllen zu können. Ausgangsgröße für die Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des zukünftigen ordentlichen erweiterten Cashflows (eCF), der die „wahre“ zukünftige Ertragskraft des Unternehmens widerspiegelt. Für Banken ist die Kapitaldienstfähigkeit (KDF) ihrer Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings. Bei der Beurteilung der „wirtschaftlichen Verhältnisse“ ermitteln die Banken, neben weiteren Kennzahlen, auch, ob das Unternehmen als zukünftiger Kreditnehmer in der Lage ist, jederzeit Zinsen und Tilgung für alle Darlehen zu erwirtschaften. Nur wenn ihr Unternehmen in der Lage ist den Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für die Bank eine Kreditgewährung überhaupt in Frage. Aus diesem Grunde ist es mit dem Excel-Finanzplan-Tool PRO möglich, proaktiv die Kapitaldienstgrenze für die einzelnen Planjahre zu berechnen und damit zu belegen, dass der tatsächlich anfallende Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) aufgebracht werden kann und möglichst darüber hinaus noch ein jährlicher Liquiditätsüberschuss erwirtschaftet wird. |
Der zukünftige Kapitaldienst (d.h. sämtliche Zins- und Tilgungszahlungen) wird vom Excel-Finanzplan-Tool automatisch (auf Basis ihrer Eingaben bei den Darlehen) ermittelt und auf "Übersicht" für alle Planjahre aggregiert ausgewiesen. Ausgangsgröße für die Berechnung der maximalen Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des zukünftigen ordentlichen erweiterten Cashflows (= eCF). Dabei handelt es sich nicht um den „normalen“ Netto-Cashflow des Unternehmens, sondern dieser ist um verschiedene Elemente zu korrigieren. Dazu gehört u.a. die Entfernung von einmaligen, periodenfremden bzw. außergewöhnlichen Elementen, aber auch die Berücksichtigung diverser Bindungen des Cashflow wie z.B. für Reinvestitionen und Entnahmen/Gewinnausschüttungen etc. Die Berechnungssystematik findet sich auf dem Blatt "Annahmen". Es müssen allerdings vom Anwender noch einige zusätzliche Annahmen gemacht werden, die im folgenden erläutert werden.
Erforderliche Eingaben (siehe auch folgende Screenshots aus der Version für Kapitalgesellschaften): In der Version für Personengesellschaften unterscheidet sich der Aufbau der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung rechtsformbedingt minimal. Die wesentlichen Unterschiede resultieren aus der nicht anwendbaren Körperschaftsteuer sowie der Berücksichtigung von kalkulatorischen Kostenpositionen, Entnahmen für die ESt. sowie der Möglichkeit von Einlagen (vgl. Pos. 18 bis 20 => hier nicht im Bild gezeigt). 1. Leasingaufwand Um den eCF ohne Zinsaufwand zu ermitteln, muss der Zinsanteil im Leasingaufwand abgeschätzt werden und zwar sowohl für unbewegliche wie für bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Eingabe des Zinsanteils ist mittels %-ualer Vorgabe für beide Kategorien möglich. Eine ungefähre Abschätzung kann bspw. auf Basis eines individuellen Zahlungsplans erfolgen (z.B. Leasingplan). 2. Nicht eCF-wirksame Zinsaufwendungen Für jedes Planjahr können die nicht eCF-wirksame Zinsaufwendungen vorgegeben werden (als positiven Wert eingeben, ansonsten erscheint automatisch eine Hinweismeldung). Hierunter ist der nicht betrieblich verursachte Zinsaufwand zu verstehen, der ebenfalls in Abzug gebracht wird. 3. Zuführungen zur Rückdeckungsversicherung Sofern es Zuführungen zu Rückdeckungsversicherungen geben wird, sind die Beträge hier für jedes Jahr (ebenfalls als Positivwerte) einzugeben.
4. Anstieg nicht werthaltiger Forderungen gegenüber Gesellschaftern Im Rahmen der außerbilanziellen Korrekturen ist zunächst ein etwaiger Anstieg nicht werthaltiger Forderungen gegenüber Gesellschaftern zu erfassen. Für diese Forderungen erfolgt eine analoge Behandlung wie für Entnahmen bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. 5. Anpassung auf angemessene Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge Die Vergütung der GGf ist auf einen „angemessenen“ Betrag zu kürzen. Was dabei angemessen ist, hängt am Ende immer von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab. Einige Regeln im Sinne einer Checkliste finden sich in einem (wenn auch schon etwas älteren) Beitrag von M. Alber auf der Webseite des IWW (Quelle: Gestaltende Steuerberatung - Ausgabe 09/2002, Seite 341, „Angemessenheitsprüfung Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehälter“, Matthias Alber, URL: http://www.iww.de/gstb/archiv/kapitalgesellschaften-checkliste-angemessenheitspruefung-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-gehaelter-f44701). Die Eingabe im Excel-Finanzplan-Tool ist als Prozentwert der geplanten Bezüge möglich. Sollte dies nicht ausreichen, weil bspw. für die einzelnen Jahre individuelle Werte geplant bzw. berücksichtigt werden sollen, so können die Formeln in den Spalten H bis L durch beliebige Eingabewerte überschrieben werden. Das Prozenteingabefeld funktioniert in diesem Fall natürlich nicht mehr und für die "neuen" Eingabezellen sollte aus Transparenzgründen die Formatvorlage "Annahme" gewählt werden. 6. Korrektur außerordentlicher Positionen Im Rahmen der Korrektur außerordentlicher Positionen werden die ao Erträge und Aufwände (seit dem Update 4.05 => BilRUG) nicht mehr direkt aus ihren Plandaten konsolidiert und ausgewiesen, sondern müssen manuell eingegeben werden. Es ist auch möglich für jedes Jahr einen "angemessenen betriebsgewöhnlichen a.o. Aufwand" vorzugeben (natürlich nur sofern die geplanten ao Aufwände nicht angemessen bzw. betriebsgewöhnlich sind). Die Korrekturberechnung erfolgt anschließend automatisch. Beispiele für außerordentliche Korrekturpositionen sind u.a. Korrekturen der Erträge aus Anlagenverkauf, außergewöhnliche Schadensfälle, Versicherungserstattungen, periodenfremde Steuereffekte usw. 7. Notwendige Korrekturen aus der Bilanz-Analyse Im Rahmen einer Bilanzanalyse sind zusätzlich noch Korrekturen zu berücksichtigen, die bspw. den Beteiligungsansatz, den Wertansatz der Vorräte, der Forderungen, oder ggf. fehlende Rückstellungen etc. betreffen können. Für jedes Jahr kann ein (positiver oder negativer) summarischer Wert eingetragen werden.
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Zur Berechnung der Kapitaldienstgrenze sind weitere Korrekturen des eCF zu berücksichtigen. 8. Bindung für Reinvestitionen Um auf Basis des bereits ermittelten eCF die Kapitaldienstgrenze zu berechnen, ist u.a. noch die Bindung für Reinvestitionen zu berücksichtigen. Durch Vorgabe einer Reinvestitionsquote (als Prozentwert der Abschreibungen) ermittelt das Tool automatisch die jährlichen Investitionsbeträge. 9. Bindung für Eigenkapitalverzinsung Schließlich ist noch die Bindung für Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen. Dies wird indirekt ermittelt, indem der Anwender für die Reinvestitionen eine Fremdfinanzierungsquote (in Prozent) vorgeben kann (der Rest wird dann natürlich über Eigenkapital finanziert). Damit sind alle notwendigen Annahmen vollständig und die Kapitaldienstgrenze sowie deren prozentuale Auslastung (inkl. bankenkonformer Bewertung => siehe Screenshot) wird vom Tool automatisch für jedes Planjahr ermittelt (=> Zusammenfassende Darstellung auf Blatt "Übersicht").
Weiterführende Informationen zum Thema Kapitaldienstfähigkeit Sofern Sie sich tiefer in die Thematik einlesen möchten, empfehlen wir das "Standardwerk" zur Kapitaldienstfähigkeit von Bantleon und Schorr (Kapitaldienstfähigkeit: Grundlagen - Ermittlungen - Strategien, Bantleon, U., Schorr, G., 2. Aufl. 2012). |