Im Rahmen einer Finanzplanung dürfen steuerliche Auswirkungen nicht vernachlässigt werden. Von zentraler Bedeutung sind dabei 1. Steuern vom Einkommen und Ertrag (für Österreich also die Körperschaftsteuer (KöSt) und die Einkommensteuer (ESt)) sowie 2. die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (USt bzw. MwSt).
Im Excel-Finanzplan-Tool wird die KöSt nach den Österreichischen Vorschriften detailliert berechnet. Sie erfahren in diesem Kapitel aber auch, wie es mit wenigen Einstellungsänderungen möglich ist, Steuern vom Einkommen und Ertrag auch pauschaliert zu berücksichtigen. Dies kann bspw. für vereinfachte Planungen oder Planungen von Gesellschaften in anderen Ländern hilfreich sein.
Alle anderen betrieblichen Steuern (also z.B. Kfz-Steuer für Firmenfahrzeuge, Versicherungssteuern etc.) gelten als betriebliche Aufwendungen und sollten dementsprechend auf dem Blatt „Kosten“ z.B. in einer noch freien Zeile (N.N.) oder pauschal als Teil anderer Aufwandspositionen geplant werden. Sie werden dann automatisch in den Liquiditätsplan sowie die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen.